ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2008-12-31

Art.

159

???

???

In force since 2008-12-31

Art.

159

Vergütung der Nachtarbeit

Für Arbeiten, die im Nachtprogramm ausgeführt werden, wird ein Zuschlag in Höhe von mindestens 0,5 des Grundgehalts pro dem Arbeitnehmer festgelegter Zeiteinheit festgelegt.