ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2006-06-02

Art.

174

???

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In force since 2006-06-02

Art.

174

Reisen für die Arbeit

(1) Reisen im Interesse der Arbeit bedeutet die Delegation des Arbeitnehmers gemäß der Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) des Arbeitgebers für einen bestimmten Zeitraum zur Erfüllung von Arbeitspflichten außerhalb des ständigen Arbeitsplatzes.


(2) Geschäftsreisen von Mitarbeitern, deren ständige Tätigkeit mobil oder ambulant ist, sowie die Durchführung von Erkundungs-, geodätischen und topographischen Arbeiten vor Ort gelten nicht als Reisen im Interesse der Arbeit, wenn der Arbeitgeber den erforderlichen Dienstleistungstransport gewährt.