ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2006-06-02

Artikel 185
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Inkraft seit 2006-06-02

Artikel 185
Garantien im Falle der Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags im Zusammenhang mit dem Wechsel des Eigentümers der Einheit

(1) Im Falle des Wechsels des Eigentümers der Einheit, der neue Eigentümer, innerhalb einer Frist von nicht mehr als 3 Monaten ab dem Tag des Erscheinens des Eigentumsrechts, gemäß Art. 86, Abs.(1), Punkt f), ist berechtigt, die einzelnen Arbeitsverträge mit dem Leiter der Einheit, mit seinen Stellvertretern, mit dem Hauptbuchhalter zu kündigen.


(2) Der neue Eigentümer gewährt den entlassenen von dem Abs.(1) Personen zusätzliche Entschädigung, wenn dies im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehen ist.