ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2007-06-29

Art.

189

???

???

In force since 2007-06-29

Art.

189

Garantien und Entschädigungen für Angestellte, die zum Militärdienst, zum kurzfristigen Militärdienst, zum Zivildienst sowie für Angestellte, die zum militär Sammlungen berufen wurden

Angestellte, die rechtzeitig zum Militärdienst, zum kurzfristigen Militärdienst, zum öffentlichen Dienst sowie zu militärischen Kantonen berufen sind, profitieren von den Garantien und Entschädigungen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.