ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01

Art.

193

Garantien für Mitarbeiter, die verpflichtet sind, ärztliche Untersuchungen (Prüfungen) zu bestehen

Mitarbeiter, während der Durchführung von ärztlichen Untersuchungen (Prüfungen), die gemäß den Bestimmungen dieses Kodex oder anderer normativer Gesetze verpflichtet sind, diese Kontrollen (Untersuchungen) zu bestehen, das Durchschnittsgehalt bei der Arbeit erhalten.