ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 198
Allgemeine Bestimmungen

(1) Die interne Regelung der Einheit ist ein Rechtsakt, der in jeder Einheit unter Konsultation der Arbeitnehmervertreter ausgearbeitet und durch die Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) des Arbeitgebers genehmigt wird.


(2) Die interne Regelung der Niederlassung darf keine Bestimmungen enthalten, die gegen die geltenden Rechtsvorschriften, die Übereinkommensklauseln und den Tarifvertrag verstoßen.


(3) Durch die interne Regelung der Niederlassung können die individuellen oder kollektiven Rechte der Arbeitnehmer nicht eingeschränkt werden.