ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2006-06-02, gültig bis vor 2010-07-30

Artikel 239
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Inkraft seit 2010-07-30

Artikel 239
Schulung der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes

(1) Die Ausbildung der Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes zielt darauf ab, das Wissen zu erwerben und die jeweiligen Fähigkeiten auszubilden.


(2) Die Schulung der Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsschutz erfolgt nach Maßgabe des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz nach Rücksprache mit den jeweiligen Gewerkschaften.