ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2012-02-03

Art.

241

Verteilung von hygienisch-sanitären Schutzmaterialien

(1) Die hygienisch-sanitären Schutzmaterialien werden vom Arbeitgeber kostenlos an die Arbeitnehmer verteilt, die an Arbeitsplätzen mit übermäßigem Hautschmutz arbeiten oder bei denen die Einwirkung von Schadstoffen auf die Hände möglich ist.


(2) Das Sortiment an hygienisch-sanitären  Schutzmaterialien, die erforderlichen Mengen und die Periodizität ihrer Verteilung werden vom Arbeitgeber auf die von der Regierung vorgegebene Weise festgelegt.

In force since 2012-02-03

Art.

241

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