ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
241(1) Die hygienisch-sanitären Schutzmaterialien werden vom Arbeitgeber kostenlos an die Arbeitnehmer verteilt, die an Arbeitsplätzen mit übermäßigem Hautschmutz arbeiten oder bei denen die Einwirkung von Schadstoffen auf die Hände möglich ist.
(2) Das Sortiment an hygienisch-sanitären Schutzmaterialien, die erforderlichen Mengen und die Periodizität ihrer Verteilung werden vom Arbeitgeber auf die von der Regierung vorgegebene Weise festgelegt.
Art.
241???