ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
(1) Das Schutznahrungsmittel wird vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die an Arbeitsplätzen mit schädlichen Bedingungen arbeiten, kostenlos gewährt.
(2) Die als kostenlose Schutznahrung angebotenen Lebensmittel, ihre Menge und die Kategorien der Arbeitnehmer, denen sie gewährt werden, werden auf die von der Regierung vorgesehene Weise und im Tarifvertrag festgelegt.
???