ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
244Personen mit Haftung und Mitarbeiter, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzbestimmungen schuldig gemacht haben, tragen eine materielle, disziplinarische, administrative und strafrechtliche Haftung gemäß geltendem Recht.
Art.
244???