ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2016-04-22, gültig bis vor 2017-08-25

Artikel 250
Transfer zu einem anderen Job einiger Kategorien von Frauen

(1) Für den Fall, dass infolge der Risikobewertung durch einen Fachmann nach dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die Arbeit einer schwangeren Frau, einer Frau, die vor kurzem geboren hat oder die am Ende des Babystillens ist, nachweislich ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt oder sich auf den Verlauf der Schwangerschaft oder das Stillen auswirken könnte, ergreift der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, um durch einen Wechsel der Zeitarbeit den Einfluss von Risikofaktoren auf die obengenannten Personen auszuschließen.


(2) Falls die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Absatz (1) dieses Artikels ist aus objektiven Gründen nicht möglich, dass der schwangeren Frau, Frau der kürzlich geboren hat oder der stillenden Frau eine andere Arbeit gegeben wird, um zu vermeiden, dass sie den in der Bewertung ermittelten Risikofaktoren ausgesetzt ist. Während der Tätigkeit im neuen Job erhalten die obengenannten Frauen das durchschnittliche Gehalt aus dem vorherigen Job.


(3) Die Bestimmungen von Absatz (1) und (2) gelten auch in Fällen, in denen während der Ausführung von Arbeiten unter Einfluss von Risikofaktoren eine Schwangerschaft oder Stillzeit auftritt, sofern der Arbeitgeber ordnungsgemäß informiert wird.


(4) Schwangere Frauen, Frauen, die vor kurzem geboren hat, und stillende Frauen werden mit der Aufrechterhaltung des Durchschnittsgehalts aus dem vorherigen Job aus der Nachtarbeit entlassen.


(5) Bis zur Frage der Erteilung weiterer Arbeiten nach Abs. (2) bis (4) oder wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes aus objektiven Gründen nicht möglich ist, werden schwangere Frauen, Wöchnerinnen und stillenden Frauen von der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten befreit, wobei das Durchschnittsgehalt für die Tage, an denen sie aus diesem Grund nicht gearbeitet haben, beibehalten wird.


(6) Unbeschadet des Absatzes (1) - (5), Frauen, die Kinder bis zu 3 Jahren haben, falls sie ihren Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen können, in der in diesem Kodex vorgesehenen Weise auf eine andere Stelle übertragen werden, wobei das Durchschnittsgehalt vom vorherigen Job bis zum Erreichen des Alters von 3 Jahren beibehalten wird.

Inkraft seit 2017-08-25

Artikel 250
Transfer zu einem anderen Job einiger Kategorien von Frauen

(1) Für den Fall, dass infolge der Risikobewertung durch einen Fachmann nach dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die Arbeit einer schwangeren Frau, einer Frau, die vor kurzem geboren hat oder die am Ende des Babystillens ist, nachweislich ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt oder sich auf den Verlauf der Schwangerschaft oder das Stillen auswirken könnte, ergreift der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, um durch einen Wechsel der Zeitarbeit den Einfluss von Risikofaktoren auf die obengenannten Personen auszuschließen.


(2) Falls die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Absatz (1) dieses Artikels ist aus objektiven Gründen nicht möglich, dass der schwangeren Frau, Frau der kürzlich geboren hat oder der stillenden Frau eine andere Arbeit gegeben wird, um zu vermeiden, dass sie den in der Bewertung ermittelten Risikofaktoren ausgesetzt ist. Während der Tätigkeit im neuen Job erhalten die obengenannten Frauen das durchschnittliche Gehalt aus dem vorherigen Job.


(3) Die Bestimmungen von Absatz (1) und (2) gelten auch in Fällen, in denen während der Ausführung von Arbeiten unter Einfluss von Risikofaktoren eine Schwangerschaft oder Stillzeit auftritt, sofern der Arbeitgeber ordnungsgemäß informiert wird.


(4) Schwangere Frauen, Frauen, die vor kurzem geboren hat, und stillende Frauen werden mit der Aufrechterhaltung des Durchschnittsgehalts aus dem vorherigen Job aus der Nachtarbeit entlassen.


(5) Bis zur Frage der Erteilung weiterer Arbeiten nach Abs. (2) bis (4) oder wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes aus objektiven Gründen nicht möglich ist, werden schwangere Frauen, Wöchnerinnen und stillenden Frauen von der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten befreit, wobei das Durchschnittsgehalt für die Tage, an denen sie aus diesem Grund nicht gearbeitet haben, beibehalten wird.


(6) Unbeschadet des Absatzes (1) - (5), Frauen, die Kinder bis zu 3 Jahren haben, falls sie ihren Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen können, in der in diesem Kodex vorgesehenen Weise auf eine andere Stelle übertragen werden, wobei das Durchschnittsgehalt vom vorherigen Job bis zum Erreichen des Alters von 3 Jahren beibehalten wird.