ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2010-09-07, gültig bis vor 2017-10-20

Artikel 251
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Inkraft seit 2017-10-20

Artikel 251
Verbot der Entlassung von schwangeren Frauen und Mitarbeitern, die Kinder bis zu 4 Jahren betreuen

Es ist verboten, schwangere Frauen, Frauen mit Kindern bis zu 4 Jahren und Personen, die den nach Art. 124, 126 und 127 vorgesehenen Kinderbetreuungsurlaub in Anspruch nehmen, außer in den in Art. 86, Abs. (1), Punkte b), g) – k).