ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2017-10-20

Artikel 252
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Inkraft seit 2017-10-20

Artikel 252
Garantien für die Betreuer von Kinder, die ohne mütterliche Fürsorge sind

Garantien und Rechte, für die Frauen mit Kindern bis zu 4 Jahren und anderen Personen, die die Kinderbetreuungsferien nach Art. 124, 126 und 127 (Einschränkung der Nachtarbeit, zusätzliche Arbeit, Anziehung zur Arbeit an Ruhetagen und Entsendung auf Geschäftsreisen, Gewährung zusätzlichen Urlaubs, Einrichtung eines privilegierten Arbeitsregimes, andere Garantien und Einrichtungen, die durch das Arbeitsgesetz festgelegt wurden) in Anspruch nehmen, erweitern sich, nebst der in Art. 124, Abs.(4) festgelegten Verwandten, und auf andere Personen, die sich wirklich um Kinder ohne mütterliche Fürsorge kümmern (im Falle des Todes, des Verlustes der elterlichen Rechte oder des längeren Aufenthalts der Mutter in einer Behandlungseinrichtung, in anderen Fällen), sowie auf die Erziehungsberechtigten (Kuratoren) von Minderjährigen.