ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 262
Materielle Haftung des Referatsleiters

(1) Der Leiter der Einheit trägt die volle materielle Haftung für den unmittelbaren und tatsächlichen Schaden, der der Einheit gemäß diesem Kodex und anderen normativen Handlungen zugefügt wird.


(2) In den Fällen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind, trägt der Leiter der Einheit den Schaden aus, der der Einheit durch seine schuldhafte Handlung oder Untätigkeit entstanden ist. Die Berechnung dieses Schadens erfolgt gemäß den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches.