ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2010-09-07

Artikel 264
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Inkraft seit 2010-09-07

Artikel 264
Entschädigung im Zusammenhang mit der Beendigung des mit dem Referatsleiter geschlossenen individuellen Arbeitsvertrags

Im Falle der Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags, der mit dem Leiter der Einheit auf der Grundlage der Bestellung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) der autorisierten Stelle oder des Eigentümers der Einheit geschlossen wurde (Art. 263, Punkt b)), in Ermangelung schuldhafter Handlungen oder Handlungen wird der Manager einen Monat im Voraus schriftlich benachrichtigt und erhält eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags in Höhe von mindestens 3 durchschnittlichen Monatslöhnen.


Die konkrete Höhe der Entschädigung ist im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.