ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 265
Rücktritt des Referatsleiters

Der Leiter der Einheit hat das Recht, in den vertraglich festgelegten Fällen vor Ablauf der Laufzeit des individuellen Arbeitsvertrags zurückzutreten und seinen Arbeitgeber einen Monat zuvor schriftlich zu informieren.