ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 266
Andere Besonderheiten der Regulierung der Arbeit von Abteilungsleitern und Mitgliedern kollegialer Organe

In der geltenden Gesetzgebung und/oder den Niederlassungsdokumenten der Einheit können andere Besonderheiten der Arbeitsregulierung der Leiter der Einheiten sowie Besonderheiten der Arbeitsregulierung von Mitgliedern des kollegialen Exekutivorgans der Einheit vorgesehen werden, die auf der Grundlage eines individuellen Arbeitsvertrags arbeiten.