ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2006-06-02

Artikel 274
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Inkraft seit 2006-06-02

Artikel 274
Die Entschädigung für die Entlassung des durch Kumulierung beschäftigten Arbeitnehmers

Bei Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags mit dem durch Kumulierung beschäftigten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Liquidation der Einheit, mit der Reduzierung der Anzahl oder des Personals oder im Falle des Abschlusses eines individuellen Arbeitsvertrags mit einer anderen Person, die diesen Beruf (Funktion) als Beruf (Grundfunktion) ausüben wird,  erhält er eine Abfindung in Höhe seines durchschnittlichen Monatsgehalts.