ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 275
Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten

Der Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten erfolgt in den in Art. 55, Punkt b) und in der durch diesen Kodex und andere normative Handlungen festgelegten Weise.