ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 284
Laufzeit des individuellen Arbeitsvertrags

Nach Vereinbarung der Parteien kann der individuelle Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber der natürlichen Person sowohl auf unbestimmte Zeit als auch auf bestimmte Zeit geschlossen werden.