ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 294
Arbeits- und Ruhezustand von Arbeitnehmern, deren Arbeit in direktem Zusammenhang mit dem Verkehr von Transportmitteln steht

Die Dauer, die Besonderheiten des Arbeits- und Ruhezustands für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, deren Arbeit in direktem Zusammenhang mit dem Verkehr von Verkehrsmitteln steht, werden durch diesen Kodex, andere normative Rechtsakte sowie die internationalen Abkommen festgelegt, mit denen die Republik Moldau eine Partei ist.