ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 295
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, deren Arbeit in direktem Zusammenhang mit dem Verkehr von Transportmitteln steht

Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, deren Arbeit in direktem Zusammenhang mit dem Verkehr von Transportmitteln steht, werden durch diesen Kodex, durch die Vorschriften (Statuten) für verschiedene Transportarten geregelt, die in der festgelegten Weise durch andere geltende normative Gesetze genehmigt wurden.