ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 303
Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die zu diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau abgeordnet wurden

Die Arbeitsbedingungen der zu den diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Moldau abgeordneten Arbeitnehmer werden durch den nach diesem Kodex geschlossenen individuellen Arbeitsvertrag und andere normative Gesetze, die den diplomatischen Dienst regeln, festgelegt.