ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 310
Zusätzliche Gründe für die Kündigung eines individuellen Arbeitsvertrags, der mit einer religiösen Vereinigung abgeschlossen wurde

(1) Neben den allgemeinen Gründen, die in diesem Gesetz vorgesehen sind, kann ein individueller Arbeitsvertrag, den ein Arbeitnehmer mit einer religiösen Vereinigung abgeschlossen hat, auch aus anderen vertraglich vorgesehenen Gründen gekündigt werden, Artikel 82, Punkt j. 


(2) Die Bedingungen für die Warnung des Arbeitnehmers einer religiösen Vereinigung über die Entlassung aus den im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehenen Gründen sowie das Verfahren und die Bedingungen für die Gewährung von Garantien und Entschädigungen im Zusammenhang mit der Entlassung werden im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.


(3) Ein Mitarbeiter einer religiösen Vereinigung hat das Recht zu kündigen, indem er dies dem Arbeitgeber mindestens sieben Kalendertage im Voraus schriftlich mitteilt.