ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2017-08-04

Art.

337

???

???

In force since 2017-08-04

Art.

337

Volle materielle Verantwortung des Arbeitnehmers

(1) Die volle materielle Verantwortung des Arbeitnehmers besteht in seiner Verpflichtung, den verursachten materiellen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.


(2) Die volle materielle Verantwortung des Arbeitnehmers für den verursachten materiellen Schaden kann nur in den im Artikel 338 vorgesehenen Fällen geltend gemacht werden.


(3) Mitarbeiter unter achtzehn Jahren tragen die volle materielle Verantwortung nur für vorsätzliche Schäden sowie für Sachschäden, die im Zustand der Alkohol-, Drogen- oder Giftintoxikation, die gemäß dem in Artikel 76, Punkt k) vorgesehenen Verfahren festgestellt wurde, oder infolge der Begehung von Straftaten verursacht wurden.