ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 348
Gegenstand der Arbeitsgerichtsbarkeit

Gegenstand der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Lösung von individuellen Arbeitsstreitigkeiten und kollektiven Arbeitskonflikten über Tarifverhandlungen, Abschluss, Durchführung, Änderung, Aufhebung oder Beendigung von kollektiven und individuellen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, die durch dieses Gesetz vorgesehen sind, sowie die Lösung von kollektiven Konflikten, die auf verschiedenen Ebenen zwischen Sozialpartnern entstehen und die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer betreffen.