ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2010-09-07, gültig bis vor 2019-01-01

Artikel 354
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Inkraft seit 2019-01-01

Artikel 354
Individuelle Arbeitskonflikte

Individuelle Arbeitsstreitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber werden berücksichtigt in Bezug auf:


a) den Abschluss des individuellen Arbeitsvertrages;


b) Ausführung, Änderung und Aufhebung des individuellen Arbeitsvertrages;


c) Beendigung und teilweise oder vollständige Ungültigkeit des individuellen Arbeitsvertrages;


d) Entschädigungszahlungen im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten durch eine der Parteien des individuellen Arbeitsvertrags;


e) Anfechtungsergebnisse;


f) Aufhebung der Anordnung (Verfügung, Entscheidung, Beschluss) zur Beschäftigung, die gemäß Art. 65, Punkt (1) ausgeliefert;


h) andere Probleme, die sich aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen ergeben.