ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 364
Organisation des Streiks auf territorialer Ebene

(1) Das Recht, den Streik auf territorialer Ebene zu organisieren und auszurufen, steht dem territorialen Gewerkschaftsorgan zu.


(2) Die Ansprüche der Streikteilnehmer werden auf Antrag des interessierten Sozialpartners von den territorialen Kommissionen für Konsultationen und Tarifverhandlungen geprüft.


(3) Der Streik wird in Übereinstimmung mit diesem Gesetz und mit dem auf territorialer Ebene abgeschlossenen Tarifvertrag erklärt und durchgeführt.