ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2019-01-12, gültig bis vor 2021-01-01

Artikel 372
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Inkraft seit 2021-01-01

Artikel 372
Staatliches Arbeitsinspektorat

(1) Die Staatliche Arbeitsinspektion ist eine dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialschutz untergeordnete Verwaltungsbehörde, die die staatliche Kontrolle über die Einhaltung von Gesetzgebungsakten und anderen normativen Akten, die Normen des Arbeitsrechts, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, Konventionen der Kollektivverhandlungen und Kollektivverträge enthalten, in allen Einheiten, bei den einzelnen Arbeitgebern sowie in den zentralen und örtlichen Behörden ausübt.


(1.1) Die Art und Weise, die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung der in Punkt (1) vorgesehenen Kontrolle in den Einheiten werden ausdrücklich gesetzlich festgelegt.


(2) Das Verteidigungsministerium, das Innenministerium, der Sicherheits- und Geheimdienst, der Staatliche Schutz- und Wachdienst, die Nationale Verwaltung der Strafvollzugsanstalten, das Nationale Antikorruptionszentrum organisieren die Tätigkeit der Arbeitskontrolle durch ihre Fachdienste, die nur für die untergeordneten Strukturen zuständig sind.


(3) Die Regelung der Organisation und Arbeitsweise der staatlichen Arbeitsinspektion wird von der Regierung genehmigt.