ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2008-05-30

Art.

383

???

???

In force since 2008-05-30

Art.

383

Staatliche Energieaufsicht

Die staatliche Aufsicht über die Durchführung der Maßnahmen, die den sicheren Betrieb der Elektro- und Fernwärmeanlagen gewährleisten, wird durch das staatliche Energieaufsichtsorgan ausgeübt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.