ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2008-05-30

Artikel 383
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Inkraft seit 2008-05-30

Artikel 383
Staatliche Energieaufsicht

Die staatliche Aufsicht über die Durchführung der Maßnahmen, die den sicheren Betrieb der Elektro- und Fernwärmeanlagen gewährleisten, wird durch das staatliche Energieaufsichtsorgan ausgeübt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.