ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2008-05-30

Artikel 384
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Inkraft seit 2008-05-30

Artikel 384
Staatliche sanitär-epidemiologische Überwachung

Die staatliche Überwachung der Einhaltung der sanitär-hygienischen und sanitär-epidemiologischen Normen in allen Einheiten wird durch den Staatlichen Sanitär-Epidemiologischen Dienst durchgeführt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.