ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2015-12-18

Artikel 82 .1
Kündigung des individuellen Arbeitsvertrags durch schriftliche Vereinbarung der Parteien

Der individuelle Arbeitsvertrag kann jederzeit durch schriftliche Vereinbarung der Parteien gekündigt werden.