ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2020-05-26

Artikel 292 .4
Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Mitarbeiter mit Fernarbeit

Der Arbeitgeber organisiert die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit von Arbeitnehmern mit Fernarbeit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Nr. 186/2008 sowie andere normative Rechtsakte im Bereich des Arbeitsschutzes.