VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Das Hoheitsgebiet der Republik Moldau ist unveräußerlich.
(2) Die Grenzen des Landes sind durch organisches Recht unter Wahrung der einstimmig anerkannten Grundsätze und Normen des Völkerrechts verankert.