VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

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Die Gewaltenteilung und -zusammenarbeit

In der Republik Moldau sind die Legislative, die Exekutive und die Justiz gemäß den Bestimmungen der Verfassung getrennt und arbeiten bei der Ausübung ihrer Vorrechte zusammen.