VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 13
Die Staatssprache, die Funktionsweise anderer Sprachen

(1) Die Staatssprache der Republik Moldau ist die moldauische Sprache, die auf der Grundlage der lateinischen Schreibweise funktioniert.


(2) Der Staat erkennt das Recht auf Erhaltung, Entwicklung und Betrieb der Russischen Sprache und anderer auf dem Territorium des Landes gesprochener Sprachen an und schützt es.


(3) Der Staat erleichtert das Studium der internationalen Verkehrssprachen.


(4) Die Funktionsweise der Sprachen im Hoheitsgebiet der Republik Moldau ist durch Organisches Recht festgelegt.