VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 15
Universalität

Die Bürger der Republik Moldau profitieren von den in der Verfassung und anderen Gesetzen verankerten Rechten und Freiheiten und haben die dort vorgesehenen Verpflichtungen.