VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

16

Die Gleichheit

(1) Der Respekt und Schutz der Person ist eine primäre Pflicht des Staates.


(2) Alle Bürger der Republik Moldau sind vor dem Gesetz und den Behörden gleich, unabhängig von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, Meinung, politischer Zugehörigkeit, Wohlstand oder sozialer Herkunft.