VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 16
Die Gleichheit

(1) Der Respekt und Schutz der Person ist eine primäre Pflicht des Staates.


(2) Alle Bürger der Republik Moldau sind vor dem Gesetz und den Behörden gleich, unabhängig von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, Meinung, politischer Zugehörigkeit, Wohlstand oder sozialer Herkunft.