VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 2001-08-02, valid until before 2006-07-14

Art.

24

???

???

In force since 2006-07-14

Art.

24

Das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit

(1) Der Staat garantiert jedem Menschen das Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit.


(2) Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden.


(3) Die Todesstrafe wird abgeschafft. Niemand kann zu einer solchen Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.