VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19, valid until before 2001-08-02

Art.

30

Das Geheimnis der Korrespondenz

Der Staat gewährleistet die Geheimhaltung von Briefen, Telegrammen anderer Postsendungen, Telefongesprächen und anderen rechtlichen Kommunikationsmitteln.

In force since 2001-08-02

Art.

30

Das Geheimnis der Korrespondenz

(1) Der Staat sorgt für die Geheimhaltung von Briefen, Telegrammen, sonstigen Poststücken, Telefongesprächen und anderen legalen Kommunikationsmitteln.


(2) Von Absatz (1) kann eine Ausnahmeregelung durch Gesetz abweichen, wenn diese Ausnahmeregelung im Interesse der nationalen Sicherheit, des wirtschaftlichen Wohlergehens des Landes, der öffentlichen Ordnung und der Verbrechensverhütung erforderlich ist.