VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Das Recht auf Gesundheitsschutz ist gewährleistet.
(2) Die vom Staat angebotene Mindestkrankenversicherung ist kostenlos.
(3) Die Struktur des Nationalen Gesundheitsschutzsystems und die Mittel zum Schutz der körperlichen und geistigen Gesundheit der Person werden mit Organgesetz festgelegt.