VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 40
Die Versammlungsfreiheit

Die Kundgebungen, Demonstrationen, Manifestationen, Prozessionen oder andere Versammlungen sind frei und können nur ohne Waffen friedlich organisiert und durchgeführt werden.