VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Der Staat ist verpflichtet, die Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass jeder Mensch einen angemessenen Lebensstandard hat, der seine Gesundheit und sein Wohlbefinden und seine Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und notwendige soziale Dienste.
(2) Die Bürger haben Anspruch auf eine Versicherung bei der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, Witwenschaft, Alter oder in anderen Fällen des Verlusts von existenzmitteln aufgrund von Umständen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen.