VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 48
Die Familie

(1) Die Familie ist das natürliche und grundlegende element der Gesellschaft und hat das Recht auf Schutz vor Gesellschaft und Staat.


(2) Die Familie gründet sich auf die frei zustimmende Ehe zwischen Mann und Frau, auf Ihre Gleichberechtigung und auf das Recht und die Pflicht der Eltern, die Wachstum, Erziehung und Ausbildung von Kindern zu gewährleisten.


(3) Die Bedingungen für den Abschluss, die Beendigung und die Nichtigkeit der Ehe sind gesetzlich festgelegt.


(4) Die Kinder sind verpflichtet, sich um Ihre Eltern zu kümmern und Ihnen Hilfe zu geben.