VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

59

Der Umweltschutz und Denkmalschutz

Der Schutz der Umwelt, die Erhaltung und der Schutz historischer und kultureller Denkmäler ist eine Verpflichtung jedes Bürgers.