VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 62
Gültigkeitserklärung/ Validierung des Mandats des Abgeordneten

Das Verfassungsgericht entscheidet auf Vorschlag der Zentralen Wahlkommission über die Validierung des Mandats des Abgeordneten oder dessen Nichtvalidierung bei Verstößen gegen das Wahlgesetz.