VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


<p>в силе с</p> 1994-08-19

Art.

62

Gültigkeitserklärung/ Validierung des Mandats des Abgeordneten

Das Verfassungsgericht entscheidet auf Vorschlag der Zentralen Wahlkommission über die Validierung des Mandats des Abgeordneten oder dessen Nichtvalidierung bei Verstößen gegen das Wahlgesetz.