VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 64
Die interne Organisation

(1) Die Struktur, Organisation und Funktionsweise des Parlaments wird durch eine Verordnung festgelegt. Die finanziellen Mittel des Parlaments sind in dem von ihm genehmigten Haushaltsplan vorgesehen.


(2) Der Präsident des Parlaments wird in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der gewählten Mitglieder während der Amtszeit des Parlaments gewählt. Er kann jederzeit durch geheime Abstimmung durch das Parlament mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen aller Abgeordneten abberufen werden.


(3) Die Vizepräsidenten werden auf Vorschlag des Präsidenten des Parlaments unter Anhörung der Fraktionen des Parlaments gewählt.